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Urteil: Krankenkasse darf kein kreditfinanziertes Festgeld anlegen
Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge, ist es einer gesetzlichen Krankenkasse nicht erlaubt, Festgeld anzulegen, wenn hierfür die Aufnahme eines Kredits erforderlich ist.
Das geht aus einem Artikel des Internetportals 1a-Krankenversicherung.org hervor, wo konkret über den Fall einer Ersatzkasse berichtet wird. Diese wollte den Betrag von 100 Millionen Euro für sechs Monate als Festgeld investieren und damit einen Zinssatz von 2,3 Prozent erzielen. Auf einem Tagesgeldkonto wären indes lediglich 2,04 Prozent möglich gewesen.
Trotz des Verlustes von 128.000 Euro an Zinserträgen, die das Festgeld zusätzlich eingebracht hätte, sagte das Bundesversicherungsamt "nein". Der Grund:
"um die anstehenden Aufgaben im aktuellen Tagesgeschäft zu bewältigen, wäre die Krankenkasse gezwungen gewesen, kurzfristig Kredite aufzunehmen." Und das ist per Gesetz verboten.
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