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Festgeld: BGH strkt Anlegerrechte
Gleich zwei Urteile haben in der ablaufenden Woche die Rechte der Anleger von Festgeld gestrkt. Das berichten die Newsblogger und nehmen dabei Bezug auf die BGH Urteile Az: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08.
Zum einen mssen Berater einer Bank, die einem Kunden Festgeld angeboten haben, ebenfalls auf das Risiko einer eventuellen Bankeninsolvenz hinweisen. In diesem Fall wird das Festgeld lediglich bis zu einer bestimmten Summe durch den Einlagensicherungsfond abgesichert, die im "worst case" lediglich bei 20.000 Euro liegt.
Wer also seitens seiner Bank knftig Festgeld als sichere Geldanlage angeboten bekommt, muss entsprechend auf die Hhe der Einlagensicherung verwiesen werden und sollte diesen Hchstbetrag nicht berschreiten.
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